Copyright: ©HD, 13.November 2008
   
  Selbsthilfegruppe Schlaganfall Neuss-Nord
  Themenabend, 05.Februar
 




Informationen über Schwerbehindertenrecht

Referent:
Gerhard Robert Keller
Amt für Schwebehindertenrecht
Auf der Schanze 4
41515 Grevenbroich

Allgemeines:

Die elf Versorgungsämter in NRW wurden zum 01. 01.2008 aufgelöst und ihre Aufgaben weitgehend an die Kommunen übertragen. Die 54 Kreise und kreisfreien Städte sind jetzt für die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts zuständig. Für den Kreis Neuss ist dies:

 
Rhein- Kreis- Neuss
Sozialamt
Auf der Schanze 4
41515 Grevenbroich
 
Hier erhalten Sie Auskünfte und Unterstützung

Hier erhalten Sie auf Antrag, dazu reicht ein formloses Schreiben, auch Ihren Schwerbehindertenausweis, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50% vorliegt. Die Gültigkeit des Ausweises ist. In der Regel auf die Dauer von5 Jahre vom Monat der Ausstellung an befristet. Die Gültigkeit kann auf Antrag höchstens zwei mal verlängert werden, dann muss ein neuer Ausweis beantragt werden.

Erfahren wir also von einem Fachmann mehr über die Arbeit und die Aufgaben des Versorgungsamtes.

Wozu dient ein Schwerbehindertenausweis?

Generell dient der Schwerbehindertenausweis als Nachweis für die Schwere der bestehenden Behinderung und als Ausweis für das Recht auf Inanspruchnahme bestimmter Nachteils ausgleiche.

Folgende Merkzeichen berechtigen zur Inanspruchnahme bestimmter Nachteils ausgleiche:

VB: Anspruch auf Versorgung nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes
aG: außergewöhnlich gehbehindert
G: erheblich gehbehindert.
H: Hilflos.
B:Notwendigkeit ständiger Begleitung
Bl: Blind.
RF: Befreit von der Rundfunkgebührenpflicht
1.Kl:Darf mit Fahrtausweis 2. Klasse und die 1. Klasse in Eisenbahnen benutzen.


 
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