:
Dozent für Staatsbürger-/Gesetzeskunde
und Vorsitzender vom
Pro-Pflege- Selbsthilfenetzwerk
Herr Werner Schell aus Neuss
Patientenverfügung:
Eine Patientenverfügung ist
Eine Willenserklärung,
mit der ein Patient
im Voraus
eine bestimmte
medizinische Behandlung
ablehnt
und dann wirksam werden soll,
wenn er zum Zeitpunkt der Behandlung
nicht mehr
einsichts-, urteils-,
oder äußerungsfähig ist.
Der Verfasser dieser Verfügung ( Patient)
sorgt damit für den Fall vor,
dass er später-
beispielsweise
infolge einer Erkrankung,
eines Unfalls,
einer körperlichen
oder geistigen Schwäche
o
oder einer Medikation
nicht mehr zu einer
aktuellen Entscheidung
oder Äußerung seines Willens
fähig sein sollte.
Eine Patientenverfügung
ist ein höchstpersönliches Recht
eines Menschen
und darf daher nicht
von einem Stellvertreter
oder Sachwalter
errichtet werden.
Der Patient
muss im Zeitpunkt der Verfassung
seiner Willenserklärung
über die notwendige
Urteils- und Einsichtsfähigkeit verfügen.
Er muss also in der Lage sein,
den Grund und die Bedeutung der von ihm
abgelehnten Behandlung einzusehen.